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Staatliche Förderung der Rürup-Rente
{ 6:44 PM, 8/5/2008 }
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Staatliche Förderung der Rürup-RenteDie Rürup Rente oder Basisrente wird vom Staat, durch Steuern gefördert. Die Beiträge der gesetzlichen Rentenversicherung und der Rürup Rente können Sie im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben vom versteuerten Einkommen abziehen. Dieser steuerliche Vorteil kann bei Ledigen bis 20.000 Euro und bei Ehegatten maximal 40.000 Euro pro Jahr ausmachen. Das Besondere ist aber das auch die zusätzlichen Einmalzahlungen zur Basisrente bei dem Finanzamt geltend gemacht werden können. Dies sind immerhin bis zu 20.000 Euro im Jahr bei Ledigen und bei Eheleuten wird dieser Betrag verdoppelt. Durch die Übergangsregelung, welche bis 2025 läuft, konnten zunächst nur 60% der Beiträge zur privaten Altersvorsorge bei der Rüruprente geltend gemacht werden. Im Jahr 2008 können nun schon 66% anerkannt werden und durch die jährliche Steigerung von 2 Prozentpunkten wird sie im Jahr 2025 zu 100% berücksichtigt. Die Höchstgrenze liegt allerdings bei Ehepaaren bei 40.000 Euro und bei Ledigen halbiert sich dieser Betrag. Beachten muss man aber, dass der abgezogene Betrag als Sonderausgabe noch um den bereits steuerfreien Arbeitgeberanteil, der gesetzlichen Rentenversicherung gekürzt wird. { Post a Comment } { Last Page } { Page 1 of 2 } { Next Page } |
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